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Krankenkassen-Rechnung: Franchise und Selbstbehalt erklärt

Aktualisiert: 23.7.2026

In der obligatorischen Grundversicherung beteiligst du dich an den Behandlungskosten: zuerst mit deiner Franchise (frei wählbar zwischen CHF 300 und 2500), danach mit 10 % Selbstbehalt bis maximal CHF 700 pro Jahr. Eine Kostenbeteiligungs-Rechnung ist deshalb normal und kein Fehler. Bei tiefem Einkommen gibt es die Prämienverbilligung.

Prämie, Franchise, Selbstbehalt – was ist was?

Die Prämie ist der monatliche Beitrag an die Krankenkasse. Sie deckt noch keine Behandlungskosten – die teilst du dir über Franchise und Selbstbehalt mit der Kasse.

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr zuerst selbst zahlst (wählbar zwischen CHF 300 und 2500 für Erwachsene). Erst was darüber liegt, übernimmt die Grundversicherung.

So rechnet die Kasse deine Kostenbeteiligung

Über der Franchise zahlst du zusätzlich 10 % der Kosten selbst – den sogenannten Selbstbehalt. Dieser ist bei Erwachsenen auf CHF 700 pro Jahr begrenzt (bei Kindern auf CHF 350).

Bei einem Spitalaufenthalt kommt ein Beitrag an die Aufenthaltskosten von CHF 15 pro Tag dazu. Eine Rechnung mit «Franchise», «Selbstbehalt» oder «Kostenbeteiligung» ist also der normale Eigenanteil – keine doppelte Verrechnung.

Prämie zu hoch oder Einkommen knapp?

Steigt deine Prämie, kannst du die Grundversicherung auf Ende Jahr kündigen und die Kasse wechseln – die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch, nur die Prämien unterscheiden sich.

Bei tiefem oder mittlerem Einkommen hast du je nach Kanton Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Den Antrag stellst du bei der zuständigen kantonalen Stelle.

Was, wenn ich nicht zahlen kann?

Melde dich früh bei deiner Krankenkasse und frag nach einer Ratenzahlung. Bezahlst du Prämien oder Kostenbeteiligungen dauerhaft nicht, folgen Mahnung und Betreibung.

Prüfe parallel deinen Anspruch auf Prämienverbilligung – das entlastet das Budget nachhaltiger als eine einzelne Ratenzahlung.

Häufige Fragen

Warum bekomme ich eine Rechnung, obwohl ich die Prämie zahle?

Die Prämie deckt die Behandlungskosten nicht direkt. Über Franchise und Selbstbehalt beteiligst du dich zusätzlich an den effektiven Kosten – das ist der normale Eigenanteil.

Wie hoch ist der Selbstbehalt maximal?

Über der Franchise zahlst du 10 % der Kosten selbst, bei Erwachsenen höchstens CHF 700 pro Jahr, bei Kindern höchstens CHF 350.

Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn die Prämie steigt?

Ja. Die Grundversicherung lässt sich auf Ende Jahr kündigen. Die Leistungen sind überall gleich, nur die Prämien unterscheiden sich – ein Wechsel kann sich lohnen.

Ich habe wenig Geld – gibt es Unterstützung?

Bei tiefem oder mittlerem Einkommen gibt es die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Den Antrag stellst du bei der zuständigen kantonalen Stelle.

Quellen: Bundesamt für Gesundheit – Kostenbeteiligung

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Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Verständnishilfe, keine Rechtsberatung. Prüfe deinen konkreten Fall im Original bzw. bei der zuständigen Stelle.