Steuerrechnung erhalten – provisorisch, definitiv, Mahnung?
Aktualisiert: 23.7.2026
Provisorisch oder definitiv?
Die provisorische Rechnung ist eine vorläufige Akontozahlung. Sie beruht auf einer Schätzung (meist Vorjahr oder deine Steuererklärung) und dient dazu, die Steuer über das Jahr zu verteilen.
Die definitive Veranlagung erhältst du, nachdem das Steueramt deine Steuererklärung geprüft hat. Sie legt die tatsächlich geschuldete Steuer fest. Die Schlussrechnung verrechnet das mit dem bereits Bezahlten – daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.
Kann ich Einsprache erheben?
Gegen die definitive Veranlagung kannst du in der Regel innert 30 Tagen ab Zustellung schriftlich Einsprache erheben, wenn du sie für falsch hältst (bei der direkten Bundessteuer Art. 132 DBG; die Kantone kennen entsprechende Fristen).
Gegen eine rein provisorische Rechnung gibt es meist keine Einsprache – du kannst aber die Grundlagen korrigieren lassen, etwa wenn sich dein Einkommen deutlich verändert hat.
Ich kann die Steuer nicht (auf einmal) zahlen
Melde dich früh beim Steueramt und bitte um Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub (Stundung). Viele Ämter bieten Ratenpläne an, wenn man sich rechtzeitig meldet.
Auf ausstehenden Beträgen läuft je nach Kanton ein Verzugs- bzw. Ausgleichszins. Umgekehrt gibt es auf zu viel Bezahltes teils einen Vergütungszins.
Was passiert bei Nichtzahlung?
Zahlst du eine fällige, definitive Steuer nicht, folgen Mahnung und schliesslich die Betreibung über das Betreibungsamt. Die Steuerforderung ist rechtlich durchsetzbar.
Besser also fristgerecht zahlen, eine Ratenzahlung vereinbaren oder – bei einem Fehler – rechtzeitig Einsprache erheben.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen provisorischer und definitiver Steuerrechnung?
Die provisorische Rechnung ist eine geschätzte Akontozahlung. Die definitive Veranlagung legt nach Prüfung deiner Steuererklärung die tatsächlich geschuldete Steuer fest und gleicht die Differenz aus.
Wie lange habe ich für eine Einsprache Zeit?
Gegen die definitive Veranlagung in der Regel 30 Tage ab Zustellung, schriftlich beim Steueramt. Gegen eine rein provisorische Rechnung gibt es meist keine Einsprache.
Ich kann die Steuerrechnung nicht bezahlen – was tun?
Melde dich früh beim Steueramt und beantrage eine Ratenzahlung oder Stundung. Das ist meist möglich, wenn man sich rechtzeitig meldet.
Was passiert, wenn ich die Steuern nicht zahle?
Es folgen Mahnung und Betreibung. Die Steuerforderung ist durchsetzbar; auf ausstehenden Beträgen läuft je nach Kanton ein Verzugszins.
Quellen: Steuerverwaltung Kanton Bern – Steuern bezahlen (FAQ), Steuerverwaltung Kanton Bern – Einsprache gegen die Veranlagung
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