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Betreibung / Zahlungsbefehl erhalten – was jetzt?

Aktualisiert: 22.7.2026

Eine Betreibung ist das offizielle Schweizer Verfahren, um eine Geldforderung einzutreiben. Du erhältst vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl. Bist du die Forderung nicht schuldig, kannst du innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben – das stoppt das Verfahren. Schuldest du sie, zahle möglichst rasch.

Was ist eine Betreibung?

Die Betreibung ist der gesetzliche Weg, eine Geldforderung durchzusetzen (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, SchKG). Sie läuft über das Betreibungsamt deiner Wohngemeinde.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich kann jede Person gegen jede andere eine Betreibung einleiten. Das Betreibungsamt prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Genau dafür gibt es den Rechtsvorschlag.

Der Zahlungsbefehl – und die 10-Tage-Frist

Als Erstes erhältst du einen Zahlungsbefehl. Ab dessen Zustellung hast du 10 Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben, wenn du die Forderung ganz oder teilweise bestreitest (Art. 74 SchKG).

Für den Rechtsvorschlag brauchst du keine Begründung. Er stoppt die Betreibung sofort – der Gläubiger muss dann vor Gericht beweisen, dass die Forderung besteht.

Was, wenn ich die Schuld anerkenne?

Dann zahlst du den Betrag am besten direkt – an den Gläubiger oder über das Betreibungsamt – und lässt dir die Zahlung bestätigen. Damit ist das Verfahren beendet.

Kommt die Betreibung ins Register?

Ja. Betreibungen werden beim Betreibungsamt erfasst und erscheinen fünf Jahre lang im Betreibungsregisterauszug.

Aber: Seit 2019 kannst du drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls verlangen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird, wenn der Gläubiger sie nicht weiterverfolgt hat (Art. 8a SchKG). Eine unberechtigte Betreibung, gegen die du Rechtsvorschlag erhoben hast, lässt sich so verbergen.

Häufige Fragen

Was ist ein Rechtsvorschlag?

Ein Widerspruch gegen die Betreibung. Du erklärst damit, dass du die Forderung (ganz oder teilweise) bestreitest. Er stoppt das Verfahren; der Gläubiger muss dann den Weg über das Gericht gehen.

Wie lange habe ich für den Rechtsvorschlag Zeit?

10 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Du kannst ihn mündlich gleich bei der Übergabe oder danach schriftlich bzw. mündlich beim Betreibungsamt erklären.

Kann jeder eine Betreibung gegen mich einleiten?

Ja. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Deshalb existiert der Rechtsvorschlag als Schutz.

Wie werde ich einen ungerechtfertigten Eintrag wieder los?

Rechtsvorschlag erheben. Drei Monate später kannst du beim Betreibungsamt verlangen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird, wenn der Gläubiger sie nicht weiterverfolgt (Art. 8a SchKG).

Quellen: SECO KMU-Portal – Was tun bei Zahlungsverzug? (Betreibung, Rechtsvorschlag), Bundesamt für Justiz – Schuldbetreibung und Konkurs

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Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Verständnishilfe, keine Rechtsberatung. Prüfe deinen konkreten Fall im Original bzw. bei der zuständigen Stelle.