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Inkasso-Schreiben erhalten – muss ich das zahlen?

Aktualisiert: 23.7.2026

Ein Inkassobüro treibt eine offene Rechnung im Auftrag (oder nach Kauf) des ursprünglichen Gläubigers ein. Ein Inkassoschreiben ist keine Betreibung und kein Gerichtsurteil – es hat keine behördliche Macht. Prüfe zuerst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Geschuldet ist die ursprüngliche Rechnung plus 5 % Verzugszins; aufgeschlagene «Inkassogebühren» musst du nicht einfach akzeptieren.

Was ist ein Inkassobüro?

Ein Inkassobüro ist ein privates Unternehmen, das offene Forderungen für andere eintreibt – entweder im Auftrag des Gläubigers oder weil es die Forderung aufgekauft hat. Es ist keine Behörde und kein Gericht.

Ein Inkassoschreiben allein bewirkt keinen Eintrag im Betreibungsregister und keine Pfändung. Drohungen wie «Blacklist», «Hausbesuch» oder «Registereintrag» sind vor allem Druckmittel.

Welche Kosten schulde ich wirklich?

Geschuldet ist die ursprüngliche Forderung und – sobald du in Verzug bist – ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).

Zusätzliche «Inkassogebühren», «Umtriebsentschädigungen» oder «Verzugsschadenpauschalen» sind nur geschuldet, wenn sie gültig vereinbart wurden – und selbst dann sprechen Gerichte solche Pauschalen oft nicht oder nur teilweise zu. Du darfst überhöhte Zusatzkosten bestreiten und nur die Hauptforderung plus Zins zahlen.

Ist die Forderung überhaupt (noch) berechtigt?

Prüfe drei Dinge: Stimmt die Forderung inhaltlich? Hast du sie vielleicht schon bezahlt? Und ist sie womöglich verjährt?

Viele Alltagsforderungen (Miete, Abos, wiederkehrende Lieferungen, Zinsen) verjähren nach 5 Jahren, die meisten übrigen nach 10 Jahren (Art. 127/128 OR). Eine verjährte Forderung musst du nicht mehr zahlen – du kannst dich auf die Verjährung berufen.

Was du jetzt tun solltest

Geh das Schreiben ruhig und schriftlich an:

  1. Berechtigt und noch nicht bezahlt: die ursprüngliche Rechnung plus 5 % Verzugszins überweisen; überhöhte Zusatzgebühren schriftlich bestreiten.
  2. Nicht berechtigt oder schon bezahlt: die Forderung schriftlich bestreiten und den Beleg beilegen – nicht einfach «zur Ruhe» zahlen.
  3. Nichts unter Druck unterschreiben: eine Schuldanerkennung oder ein Ratenvertrag kann eine an sich bestrittene oder verjährte Forderung wieder verbindlich machen.
  4. Bei knapper Kasse: eine Ratenzahlung anfragen – aber nur für den Teil, den du tatsächlich schuldest.

Häufige Fragen

Ist ein Inkassoschreiben dasselbe wie eine Betreibung?

Nein. Ein Inkassobüro ist ein privates Unternehmen ohne behördliche Macht. Eine Betreibung läuft über das Betreibungsamt und beginnt mit einem Zahlungsbefehl. Ein Inkassoschreiben allein bewirkt keinen Registereintrag.

Muss ich die Inkassogebühren zahlen?

Nur wenn sie gültig vereinbart wurden – und selbst dann werden pauschale Aufschläge von Gerichten oft nicht anerkannt. Die ursprüngliche Forderung plus 5 % Verzugszins ist geschuldet; überhöhte Zusatzkosten kannst du bestreiten.

Was, wenn ich die Forderung nicht schulde?

Bestreite sie schriftlich und leg vorhandene Belege bei. Zahle nicht «zur Sicherheit» – eine Zahlung oder Unterschrift kann als Anerkennung gewertet werden.

Kann eine Forderung verjährt sein?

Ja. Miete, Abos und wiederkehrende Leistungen verjähren nach 5 Jahren, die meisten übrigen Forderungen nach 10 Jahren. Auf eine verjährte Forderung kannst du dich berufen und musst nicht mehr zahlen.

Quellen: SECO KMU-Portal – Was tun bei Zahlungsverzug?

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