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Strafbefehl oder Bussenverfügung erhalten – was tun?

Aktualisiert: 23.7.2026

Ein Strafbefehl ist ein Entscheid der Staatsanwaltschaft, der ohne Gerichtsverhandlung eine Strafe (Busse oder Geldstrafe) festlegt. Bist du nicht einverstanden, kannst du innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben – ohne Begründung. Tust du nichts, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Eine einfache Ordnungsbusse (z. B. Parkbusse) zahlst du dagegen einfach fristgerecht.

Ordnungsbusse oder Strafbefehl – was habe ich?

Eine Ordnungsbusse ist ein fixer Betrag für kleinere Verstösse (v. a. im Strassenverkehr). Es gibt keine Verfahrenskosten und keinen Eintrag im Strafregister. Du zahlst innert der Frist (meist 30 Tage) – oder es geht ins ordentliche Verfahren über.

Ein Strafbefehl kommt von der Staatsanwaltschaft und ist ein richtiger Strafentscheid. Er kann eine Busse oder Geldstrafe, Verfahrenskosten und je nach Delikt einen Registereintrag umfassen.

Die 10-Tage-Frist für die Einsprache

Gegen einen Strafbefehl kannst du innert 10 Tagen ab Zustellung schriftlich Einsprache bei der Staatsanwaltschaft erheben (Art. 354 StPO). Eine Begründung ist grundsätzlich nicht nötig.

Nach der Einsprache nimmt die Staatsanwaltschaft weitere Abklärungen vor oder überweist den Fall ans Gericht. Die Frist ist kurz und wird streng gehandhabt – reagiere darum rasch.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Erhebst du keine Einsprache, wird der Strafbefehl nach 10 Tagen rechtskräftig und steht einem verurteilenden Urteil gleich. Die Busse bzw. Geldstrafe und die Kosten werden dann fällig.

Bezahlst du eine rechtskräftige Busse nicht, kann sie betrieben und unter Umständen in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten lohnt sich eine frühe Anfrage nach Ratenzahlung.

Was du jetzt tun solltest

Wichtig ist, den Brieftyp und die Frist sofort zu erkennen:

  1. Zustelldatum und Fristende notieren – bei einem Strafbefehl zählen 10 Tage ab Erhalt.
  2. Prüfen, ob Sachverhalt und Strafe stimmen. Bist du einverstanden: fristgerecht zahlen.
  3. Bist du nicht einverstanden: innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben (bei komplexeren Fällen ggf. rechtlichen Rat einholen).
  4. Bei einer reinen Ordnungsbusse ohne Einwände genügt die fristgerechte Zahlung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungsbusse und Strafbefehl?

Die Ordnungsbusse ist ein fixer Betrag für kleine Verstösse, ohne Kosten und ohne Registereintrag. Der Strafbefehl ist ein Strafentscheid der Staatsanwaltschaft und kann Busse/Geldstrafe, Kosten und je nach Delikt einen Eintrag umfassen.

Wie lange habe ich für die Einsprache Zeit?

Gegen einen Strafbefehl 10 Tage ab Zustellung, schriftlich bei der Staatsanwaltschaft. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Was passiert, wenn ich den Strafbefehl ignoriere?

Nach 10 Tagen ohne Einsprache wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Busse und Kosten werden fällig; eine nicht bezahlte Busse kann betrieben werden.

Muss ich eine Einsprache begründen?

Für die Einsprache gegen einen Strafbefehl grundsätzlich nicht. Es genügt, dass du fristgerecht und schriftlich erklärst, dass du Einsprache erhebst.

Quellen: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt – Strafbefehlsverfahren, Kanton Basel-Stadt – Ordnungsbussen

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Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Verständnishilfe, keine Rechtsberatung. Prüfe deinen konkreten Fall im Original bzw. bei der zuständigen Stelle.